Statuten VOK

VEREIN ORTSGESCHICHTE KÜSNACHT STATUTEN

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Verein Ortsgeschichte Küsnacht“ (VOK) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Küsnacht.

2. Zweck

Der Verein bezweckt:

  • a) die Erforschung und Aufarbeitung von Küsnachts Geschichte, fallweise mit Einbezug von Zürcher und Schweizer Geschichte;
  • b) die Darstellung der entsprechenden Ergebnisse im Küsnachter Jahrheft und in weiteren Publikationen;
  • c) ortskundliche Führungen in der Gemeinde und auch ausserhalb Küsnachts;
  • d) eine Wächterfunktion und Engagement zugunsten von Ortsbild, Landschaft, Natur und Umwelt.

3. Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Ziele und erstrebt keinen Gewinn.

4. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie allfällige Erträge.

Der Verein kann überdies Zuwendungen aller Art entgegennehmen.

5. Mitgliedschaft

Jede natürliche Person, die sich für den Vereinszweck interessiert, kann Mitglied des Vereins werden. Anmeldungen sind schriftlich dem Präsidenten einzureichen. Dieser setzt den Vorstand über die Anmeldungen in Kenntnis.

6. Austritt und Ausschluss

Ein Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Der Austritt ist dem Präsidenten schriftlich zu melden. Bei einem Austritt während des Vereinsjahres verfällt der bezahlte Mitgliederbeitrag. Bei zweimaliger Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags erlischt die Mitgliedschaft. Ein Ausschluss kann auch aus anderen triftigen Gründen vom Vorstand beschlossen werden.

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • a) Die Vereinsversammlung;
  • b) Der Vorstand;
  • c) Die Revisionsstelle.

8. Die Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Vereinsversammlung findet jährlich in der zweiten Jahreshälfte statt. Zur Vereinsversammlung werden die Mitglieder drei Wochen vor dem Termin schriftlich mit Traktandenliste eingeladen. Jede ordnungsgemäss einberufene Vereinsversammlung ist beschlussfähig.

Der Vereinsversammlung fallen insbesondere die folgenden Kompetenzen zu:

  • a) Sie wählt alle drei Jahre den Vorstand und die Revisionsstelle;
  • b) Sie nimmt den Bericht des Präsidenten, die Jahresrechnung und den Bericht der Revisionsstelle ab.
  • c) Sie beschliesst über das Jahresbudget und setzt den Mitgliederbeitrag fest.
  • d) Sie behandelt Ausschliessungsrekurse.

An der Vereinsversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stellvertretung ist nicht zulässig.

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Er konstituiert sich — mit Ausnahme des Präsidenten — selbst; der Präsident wird von der Vereinsversammlung gewählt. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er regelt die Zeichnungsberechtigung. Ein Vorstandsmitglied soll einen langjährigen festen Bezug zu Küsnacht haben und sich mit dem Gedankengut des Vereins identifizieren können. Die Mitglieder des Vereinsvorstands sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigungen ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder wird eine angemessene Entschädigung ausgerichtet.

10. Die Revisionsstelle

Die Vereinsversammlung wählt zwei Revisoren. An ihrer Stelle kann auch eine Revisionsgesellschaft gewählt werden.

11. Vereinsjahr

Das Vereinsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres.

12. Haftung

Für die Vereinsschulden haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

13. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können geändert werden, wenn zwei Drittel der Anwesenden an der Vereinsversammlung dafür votieren.

14. Auflösung des Vereins

Der Verein kann aufgelöst werden, wenn drei Viertel der an der Vereinsversammlung Anwesenden dafür votieren. Bei einer Vereinsauflösung fällt das Vereinsvermögen (Vermögen nach abgeschlossener Liquidation) an die Gemeinde Küsnacht zur Erfüllung kultureller Zwecke.

15. Inkrafttreten der Statuten

Diese Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung vom 8. August 2000 angenommen und durch die Generalversammlung vom 31. August 2001 ergänzt und bestätigt. Die vorliegenden Statuten sind an der Vereinsversammlung vom 28. August 2020 und 2. September 2022 bestätigt worden.

Der Präsident:
Walther Fuchs

Der Quästor:
Peter Tschudin

Der Aktuar:
Maxim Eifinger

Die Beisitzerin:
Franziska Sontheim-Hotz

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